Erbschaft und Legat

Haben Sie den Wunsch, über Ihr Leben hinaus Gutes zu tun und Sinnvolles zu bewirken? Mit einer Testamentsspende ist das möglich. Ein Testament schafft nicht nur Klarheit und Ordnung, es gibt die Chance, eine gemeinnützige Organisation wie die Schweiz. MS-Gesellschaft in Ihrem Nachlass zu berücksichtigen – und sich damit für ein besseres Leben mit MS einzusetzen. 

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Eine Testamentsspende schenkt Hoffnung.

„Jede Spende hilft, das Leben vieler zu verbessern. Bitte helfen Sie uns, weiterhin wichtige Unterstützung für Betroffene wie mich zu ermöglichen.“

Gennaro Scotti

Mit einem Testament bestimmen Sie selbst, was mit Ihrem Nachlass passiert

Mit einem Testament legen Sie Ihren letzten Willen fest, vermeiden Unklarheiten und sorgen dafür, dass Menschen und Dinge, die Ihnen am Herzen liegen, gut versorgt sind. Dazu können Sie in Ihrem Testament Ihre freie Quote – also den frei verfügbaren Anteil Ihres Nachlasses nach Abzug der Pflichtteile – frei verteilen, an beliebige Personen oder auch gemeinnützige Organisationen.

Erstellen Sie kein Testament, wird Ihr Erbe nach geltendem Erbrecht verteilt. Danach geht alles an Ihre verbliebenen gesetzlichen Erben oder an den Staat.


Ihr Testament, Ihre Möglichkeiten

Ihr Testament ist Ihre persönliche Verfügung. Neben Ihrem ganz persönlichen letzten Willen spielt aber auch die gesetzliche Regelung eine wichtige Rolle bei der Testamentserstellung.

Den gesetzlich geregelten Pflichtanteil berücksichtigen

Ihre direkten Nachkommen und andere nahe Verwandte haben vom Gesetz her Anrecht auf den gesetzlichen Pflichtteil. Die Höhe ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad.

Vergleichen Sie Ihre persönliche Situation mit der aktuellen Rechtslage
Ohne Testament geht Ihr Vermögen je zur Hälfte an Ihre Kinder und Ihre/n Partner/in.
Das Testament ermöglicht Ihnen, auch mit Absicherung der Familie über die Hälfte Ihres Vermögens nach freiem Willen zu verfügen (freie Quote).
Sie haben ein Testament / einen Erbvertrag verfasst und verfügen damit über eine frei zuordenbare Quote von 50 %.
Haben Sie kein Testament/keinen Erbvertrag verfasst, erhalten Ihre Kinder den gesamten Nachlass.
Ohne Testament/Erbvertrag kann Ihr ganzes Vermögen an den Kanton oder die Gemeinde gehen.
So können Sie über Ihr ganzes Vermögen frei verfügen und es nach Ihrem Willen einsetzen.
Für eingetragene Partner gelten die Angaben zu Ehegatte/-in.

Ihre frei verfügbare Quote variiert also je nach Verwandtschaftsgrad und Anzahl der Hinterbliebenen. Seit dem 1. Januar 2023 können Sie über 50 Prozent Ihres Nachlasses frei verfügen, wenn Sie ein Testament erstellt haben. 

Die frei verfügbare Quote nach Ihren Wünschen verteilen 

Wie Sie Ihre frei verfügbare Quote verteilen, ist ganz allein Ihnen überlassen: 

  • Sie können Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner einen komfortablen Lebensabend sichern.
  • Sie können Ihren Enkeln die Ausbildung finanzieren.
  • Sie können einzelne Vermögenswerte oder Gegenstände frei wählbaren Personen vermachen.
  • Sie können Organisationen wie die Schweiz. MS-Gesellschaft begünstigen.

Wie Sie die Schweiz. MS-Gesellschaft begünstigen können

Als Erbin

Sie können die Schweiz. MS-Gesellschaft als Erbin einsetzen, indem Sie uns als Teil der Erbengemeinschaft für einen Anteil des Nachlasses vorsehen.

Haben Sie keine Familie oder Pflichterben, können Sie die Schweiz. MS-Gesellschaft auch zur Alleinerbin machen. 

Als Vermächtnisnehmerin  

Möchten Sie uns einen bestimmten Geldbetrag oder Sachwert, zum Beispiel eine Immobilie, ein Kunstwerk oder Wertpapiere, hinterlassen, setzen Sie uns als Vermächtnisnehmerin in Ihrem Testament ein. 

Als Begünstigte oder anteilige Nutzniesserin 

Möchten Sie uns Anteile aus der Vorsorge oder Lebensversicherung übertragen, können Sie ins in Ihrem Testament als Begünstigte oder anteilige Nutzniesserin direkt in der Police einsetzen. 

Wir unterstützen Sie dabei, Ihren letzten Willen festzuhalten. 

Sie sind sich unsicher, haben Rückfragen oder möchten sich mit einem Experten austauschen? Christoph Stamm unterstützt Sie gern bei allen Fragen und Anliegen rund ums Testament.

Christoph Stamm
Christoph Stamm
Philanthropie & Stiftungen

Das eigene Testament erstellen

Das eigene Testament und damit den eigenen letzten Willen zu verfassen ist eine einmalige Sache und verständlicherweise etwas Neues und Ungewohntes. Viele Menschen stellen sich dies jedoch viel komplizierter vor, als es tatsächlich ist.

Wir unterstützen Sie deshalb dabei, in wenigen Schritten eine Testamentsvorlage zu erstellen, die sämtlichen gesetzlichen Vorgaben entspricht und die Sie anschliessend von Hand abschreiben können.

Klicken Sie sich durch den kostenlosen Testamentservice und erstellen Sie Ihr individuelles, erbrechtlich geprüftes Testament.

 

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Kostenlose Informations-Webinare 

Unser Partner DeinAdieu organisiert regelmässig Informations-Webinare zur Testamentserstellung, an denen Sie kostenlos teilnehmen können.

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Ihre Testamentsspende an die Schweiz. MS-Gesellschaft erforscht neue Horizonte und gibt MS-Betroffenen Mut

Die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft setzt sich seit über 65 Jahren für MS-Betroffene und deren Familien und Angehörige ein und ist eine zuverlässige Partnerin in sämtlichen Lebenslagen. Für unser Wirken sind wir auf Spenden, Erbschaften und Vermächtnisse angewiesen.

Da vor allem die Forschung rund um Multiple Sklerose langfristig kalkuliert werden muss, setzen wir Vermächtnisse und Erbschaften auch in diesem Bereich ein. Durch die Förderung der Forschung sichern Sie die konsequente Nutzung der neusten Forschungsergebnisse und machen Fortschritt möglich – für eine Zukunft in der Multiple Sklerose Vergangenheit ist.

Bis dahin entlasten und begleiten wir weiterhin die Betroffenen weiter. Ihr Vermächtnis sorgt damit fürein besseres Leben von MS-Betroffenen, heute und morgen.

 

Häufig gestellte Fragen zur Testamentsspende

  • Was ist ein Legat?

    Ein Legat, auch als Vermächtnis bekannt, meint das Hinterlassen von definierten Vermögens- und Sachwerten an eine Person oder Organisation. 

     

  • Was ist der Unterschied zwischen Erbschaft und Legat?

    Bei einer Erbschaft setzen Sie eine Person oder Organisation als Erbin oder Erbe ein – entweder als Alleinerbe oder Miterbe.

    Bei einem Legat, oder auch Vermächtnis genannt, hinterlassen Sie einen bestimmten Vermögens- oder Sachwert an eine Person oder Organisation.

  • Worauf muss ich achten, wenn ich ein Testament erstelle?

    Bei der Erstellung Ihres Testaments müssen Sie den gesetzlich geregelten Pflichtteilberücksichtigen. Demnach haben Ihre direkten Nachkommen und andere Verwandte ein Anrecht auf einen bestimmten Teil Ihres Nachlasses. Die Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad.

    Damit Ihr letzter Wille garantiert umgesetzt wird, ist es zudem wichtig, dass Sie ihn klar und deutlich formulieren, handschriftlich verfassen und das Testament vertraulich aufbewahren, am besten bei einer Vertrauensperson, einem Anwalt oder Notar, Ihrer Hausbank oder ganz einfach bei Ihrer Einwohnergemeinde.

    Erstellen Sie Ihr individuelles, erbrechtlich geprüftes Testament mit dem kostenlosen Testamentservice von DeinAdieu.
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  • Was passiert, wenn ich kein Testament erstelle?

    Wenn gesetzliche Erbende vorhanden sind, ist der Ablauf der Erbteilung zumindest in den Grundzügen auch ohne Testament gesetzlich abgedeckt. Gibt es keine entsprechenden Erben, geht Ihr ganzes Vermögen an den letzten Wohnkanton oder an die vom Kanton berechtigte Gemeinde.

  • Kann ich mein Testament auch wieder ändern?

    Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit ändern. Wichtig ist, dass die Änderungen so vorgenommen werden, dass sie rechtsgültig sind. 

  • Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

    Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. So kann der gesamte Teil Ihres Nachlasses dort eingesetzt werden, wo er dringend gebraucht wird. 

  • Kann ich auch Immobilien oder andere Gegenstände an die Schweiz. MS-Gesellschaft spenden?

    Ja, auch das ist möglich. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt zu uns auf. Wir unterstützen Sie dabei.

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  • Kann ich auch eine Schenkung im Testament festhalten?

    Schenkungen sind eine Möglichkeit, uns als Organisation zu Lebzeiten mit einer Zuwendung zu unterstützen – also uns eine bestimmte Sache oder einen bestimmten Geldwert zu übertragen. 

    Alle Spendenmöglichkeiten an die Schweiz. MS-Gesellschaft im Überblick